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   LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2008 - L 4 R 67/05   

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https://dejure.org/2008,15755
LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2008 - L 4 R 67/05 (https://dejure.org/2008,15755)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.11.2008 - L 4 R 67/05 (https://dejure.org/2008,15755)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. November 2008 - L 4 R 67/05 (https://dejure.org/2008,15755)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von über der Beitragsbemessungsgrenze der DDR liegenden Arbeitsentgelte aus einer Beschäftigung bei der Deutschen Reichsbahn (DR) bei Berechnung einer Altersrente; Verstoß des § 256a Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) i.d.F.d. 2. Änderungsgesetzes zum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Berechnung der Altersrente, Berücksichtigung über der Beitragsbemessungsgrenze der DDR liegenden Arbeitsentgelte aus seiner Beschäftigung bei der Deutschen Reichsbahn

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97

    Ostrenten: Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2008 - L 4 R 67/05
    cc) Aber auch wenn man die Anwartschaften und Ansprüche aus der "Alten Versorgung" der Angehörigen der Reichsbahn dem Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG zuordnet, bewegen sich die hier maßgeblichen Vorschriften des § 256 a Abs. 2 SGB VI n.F. über die Berücksichtigung der "Alten Versorgung" innerhalb des Rahmens, den das Grundgesetz in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 für die Aus- und Umgestaltung rentenrechtlicher Positionen aus der Deutschen Demokratischen Republik setzt (vgl. dazu BVerfGE 100, 1 ; BVerfG, NJW 2005, S. 2213 ).

    Er war verfassungsrechtlich nicht gehalten, strukturelle Besonderheiten des Sozialversicherungssystems der Deutschen Demokratischen Republik im gesamtdeutschen Rentenrecht zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, NJW 2005, S. 2213 ).".

    Dies gilt in ganz besonderer Weise, wenn der Systemwechsel durch die einzigartige Aufgabe der juristischen Bewältigung der Wiederherstellung der Deutschen Einheit veranlasst gewesen ist (vgl. BVerfG, NJW 2005, S. 2213 ).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2008 - L 4 R 67/05
    Für rentenrechtliche Ansprüche und Anwartschaften, die in der Deutschen Demokratischen Republik begründet wurden, gilt dies mit der Maßgabe, dass Art. 14 Abs. 1 GG sie in der Form schützt, die sie aufgrund der Regelungen des Einigungsvertrags erhalten haben (vgl. BVerfGE 100, 1 ).

    cc) Aber auch wenn man die Anwartschaften und Ansprüche aus der "Alten Versorgung" der Angehörigen der Reichsbahn dem Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG zuordnet, bewegen sich die hier maßgeblichen Vorschriften des § 256 a Abs. 2 SGB VI n.F. über die Berücksichtigung der "Alten Versorgung" innerhalb des Rahmens, den das Grundgesetz in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 für die Aus- und Umgestaltung rentenrechtlicher Positionen aus der Deutschen Demokratischen Republik setzt (vgl. dazu BVerfGE 100, 1 ; BVerfG, NJW 2005, S. 2213 ).

  • BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 33/98 R

    Entgeltpunkteermittlung - "Alte Versorgung" - Deutsche Reichsbahn

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2008 - L 4 R 67/05
    § 256 a Abs. 2 SGB VI berücksichtige wie auch das vom Bundesgesetzgeber in Bezug genommene Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10. November 1998 - B 4 RA 33/98 R - nicht, dass es nach der Versorgungsordnung der DR für die begehrte vorteilhafte Altersversorgung ausgereicht habe, wenn eine ununterbrochene 10jährige Dienstzeit bei Eintritt des Versorgungsfalles vorgelegen habe.

    Anlass für die Neufassung des § 256 a SGB VI durch das 2. AAÜG-ÄndG hatte eine Entscheidung des BSG vom 10. November 1998 (B 4 RA 33/98 R) gegeben, in der das Gericht zu dem Ergebnis gekommen war, dass bei dem Kläger auch ohne Beitritt zur FZR und ohne Zahlung von Höchstbeiträgen sein über der Beitragsbemessungsgrenze der Sozialpflichtversicherung liegender Verdienst bis zur Höhe seines Lohnes für den Monat Dezember 1973 in einem der Sozialpflichtversicherung und der FZR zuzurechnenden System rentenwirksam ("versichert") gewesen war.

  • BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2008 - L 4 R 67/05
    Er verletzt aber das Grundrecht, wenn er eine Gruppe im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 107, 205 ; stRspr).
  • BSG, 05.03.1996 - 4 RA 82/94

    Anpassung von Renten nach § 13 der DDR-Eisenbahner-Verordnung,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2008 - L 4 R 67/05
    Die Versorgung der Angehörigen der Deutschen Reichsbahn war - wie das Bundessozialgericht in einer verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Weise festgestellt hat (vgl. BSGE 78, 41; stRspr) - dem System der allgemeinen Sozialpflichtversicherung zugeordnet; es ist nach dem hier maßgeblichen Bundesrecht nicht als Zusatzversorgung im Sinne des Anspruchs- und Anwartschaftsübertragungsgesetzes zu qualifizieren.
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2008 - L 4 R 67/05
    "aa) Rentenansprüche und Rentenanwartschaften unterfallen demnach grundsätzlich der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; stRspr).
  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2008 - L 4 R 67/05
    "aa) Rentenansprüche und Rentenanwartschaften unterfallen demnach grundsätzlich der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.08.2005 - 1 BvR 616/99

    Keine Sonderversorgung ehemaliger Angehöriger der Deutschen Reichsbahn

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2008 - L 4 R 67/05
    Des Weiteren hat es betont, dass dem Bundesgesetzgeber ein breiter Rahmen zur Ausgestaltung rentenrechtlicher Positionen aus der DDR zusteht (Beschluss vom 30. August 2005 - 1 BvR 616/99 BvR 1028/03, zitiert nach juris).
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